1. Geltungsbereich
Der Kunde akzeptiert die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Computer Löwe Daniel Gerber, Bruggerstrasse 11A, CH-5103 Möriken-Wildegg, nachfolgend Computer Löwe genannt, ab Auftragserteilung. Alle Geschäftsaktivitäten von Computer Löwe unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, sofern ihnen nicht eine anders lautende schriftliche Vereinbarung entgegen steht.
2. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Ein Auftrag gilt insbesondere in folgenden Fällen als erteilt:
bei Beanspruchung von Beratung und Support, wenn diese mehr als 5 Minuten dauert
bei Vorliegen einer mündlichen, telefonischen oder schriftlichen Terminvereinbarung
bei Vorliegen einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Computer Löwe, welche vom Kunden zur Kenntnis genommen worden ist
3. Preise, Support Zeiten und Zuschläge
Preise und Support-Zeiten werden dem Kunden auf der Homepage oder im direkten Kontakt mitgeteilt.
4. Aufwandverrechnung, Mehraufwand, Aufwandschätzung, Zeitangaben
Generell gilt: Eine angebrochene 1/4 Stunde wird aufgerundet
Anrecht auf Verrechnung von Leistungen durch Computer Löwe entsteht bei:
telefonischer Beratung und Support
Fernwartung
Heimservice
Beratungs- / Beschaffungs- / Offertleistungen
Dienstleistungen
unerwartetem Mehraufwand
Fahrten:
Pro Kilometer ab Wildegg bzw. Kirchleerau wird CHF 2.00 verrechnet.
Aufwandschätzungen und Zeitangaben:
Alle mündlich oder schriftlich gemachten Zeitangaben zur Behebung von Problemen beruhen auf Schätzungen VOR Problembehebung und:
-ohne Wissen und Kenntnisse über die Leistungsfähigkeit des defekten Geräts und oder der Infrastruktur des Kunden.
– EINER Fehlerannahme, ohne genau zu wissen, wo, was, wie stark und wie viel defekt ist und ob dieser EINE Fehler auch zu Folgefehlern führt oder solche verursacht hat oder verursachen wird.
Zeitangaben werden enorm stark beeinflusst von der PC-Leistungsfähigkeit (verfügbare CPU-Leistung, Datenspeicher-, Schnittstellen-Technologie und Protokolle (SSD vs HDD, SATA vs IDE, USB, LAN/WLAN), verfügbare Arbeits- und Datenspeicherkapazität, allg. technische Spezifikationen, Qualität und Leistungsfähigkeit aller elektronischen Komponenten, verfügbarem Platz auf den Datenträgern, Internetgeschwindigkeit (Bandbreite, Latenz, Liefergeschwindigkeit), fehlerhafte Hard- und Software, Programm- und Fehler-Korrekturen der Hersteller, Inkompatibilitäten, Komplexität und vielen weiteren Faktoren.
Aufgrund der oben erwähnten Faktoren sind Zeitangaben von Computer Löwe nicht verbindlich, sondern sollen dem Kunden lediglich einen Wert vermitteln, welcher für die Leistungsverrechnung herangezogen werden könnte. Massgebend ist jedoch immer der effektive Zeitaufwand.
5. Ablehnung, Annullierung oder vorzeitige Beendigung von Aufträgen
Computer Löwe kann die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Computer Löwe kann die Ausführung eines Auftrages jederzeit unterbrechen, kürzen oder vorzeitig beenden:
wenn der Kunden die Auftragserfüllung erschwert, verunmöglicht oder wenn der Kunde in Zahlungsverzug steht
wenn ein oder mehrere technische Probleme/Fehler von/in Hard- oder Software oder unzulängliche technische Einrichtungen beim Kunden die Auftragserfüllung erschweren oder verunmöglichen
wenn die Lösung ausserhalb der Kompetenzen und Fähigkeiten von Computer Löwe liegt
Der Kunde kann die Ausführung eines Auftrages jederzeit unterbrechen, kürzen oder vorzeitig beenden.
Werden Aufträge annulliert, unterbrochen, gekürzt oder vorzeitig beendet, werden in jedem Fall alle bisher erbrachten Leistungen und Lieferungen zur Zahlung fällig, unabhängig davon, ob die erbrachten Leistungen erfolgreich, nicht oder noch nicht erfolgreich waren.
Bei der Annullierung von vereinbarten Terminen werden ferner alle Leistungen zur Zahlung fällig, für welche bereits ein Termin vereinbart wurde. Computer Löwe ist dann berechtigt:
2x Stundenansatz zu verrechnen, sofern die Annullierung weniger als 24 Stunden vor Termin erfolgt.
1x Stundenansatz, sofern die Annullierung weniger als 48 Stunden vor Termin erfolgt.
Computer Löwe bemüht sich, vereinbarte Termine zur Verrichtung von Arbeitsleistungen wie Analyse, Problemlösung, Installationen/Konfigurationen, Reparaturen von Hard- + Software etc. einzuhalten, behält sich aber das Recht vor, diese Termine jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu verschieben.
Für daraus entstandene Schäden, Einbussen, Produktionsausfälle etc., kann Computer Löwe nicht haftbar gemacht werden.
Kunden mit Wartungs- und Supportverträgen werden mit Vorrang bedient.
6. Warenbestellungen und Liefertermine
Waren, welche Computer Löwe im Auftrag oder im Wissen für einen Kunden bestellt, müssen in jedem Fall entgegengenommen und vom Kunden bezahlt werden. Warenbezüge und oder Warenlieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Computer Löwe.
Ob eine Bestellung annulliert oder abgeändert werden kann, hängt von der bestellten Ware selbst und von der Kulanz des Lieferanten ab. Sieht sich Computer Löwe ausserstande die Bestellung abzuändern oder rückgängig zu machen, so besteht Abnahmepflicht durch den Kunden. Computer Löwe kann jedoch anstelle der Abnahmepflicht eine Entschädigung in Höhe von 30% des Kaufpreises für Umtriebe, Lagerhaltung und entgangenem Gewinn anbieten, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Dabei geht die Ware in Besitz von Computer Löwe über.
Computer Löwe ist bemüht, den genannten Liefertermin gegenüber dem Kunden einzuhalten. Eventuelle Beschränkungen oder Unfähigkeit zur Lieferung bei den Lieferanten, gehen auf den Kunden bzw. den Abnehmer der Ware über.
7. Haftung
Computer Löwe führt sämtliche Analysen, Arbeiten und Beratungen mit der nötigen Sorgfalt durch. Für das Ergebnis oder den Erfolg ihrer Tätigkeit kann Computer Löwe jedoch keinerlei Haftung oder Garantie übernehmen.
Schadenersatz Ansprüche jeglicher Art, werden ausdrücklich abgelehnt, dies gilt namentlich auch für die folgende, nicht abschliessende Aufzählung:
für Schäden an aufgezeichneten Daten, Datenverlust, technischen Defekten oder Fehlfunktionen in Hard- + Software, fehlenden Lizenzen, Rückgriff von Rechteinhabern und dergleichen
für Schäden, verursacht durch Viren, Phishing, Trojaner und dergleichen
für Schäden und Probleme jeglicher Art, welche im Zuge der Störungsbehebung bestanden oder neu entstanden sind
für entgangene Umsätze oder Gewinne, Ersatzansprüche Dritter und dergleichen, Störungen oder Betriebsausfall im Zusammenhang mit der gelieferten Ware bzw. durch eine Service- oder sonstige Leistung oder bei Systemeingriffen von Computer Löwe
für Mängel von installierter Hardware und Software und deren Auswirkungen
für Funktionsuntüchtigkeit, Fehlfunktionen von installierter Hardware und Software und deren Auswirkungen
Auch bei der Anwendung von gelieferten Waren jeder Art, handelt der Empfänger in eigener Verantwortung. Schadenersatzansprüche jeder Art werden auch hier ausdrücklich abgelehnt
Sämtliche Arbeitsleistungen von Computer Löwe sind auch dann verrechenbar, wenn sich herausstellt, dass die betroffene Hardware und Software defekt, fehler- oder mangelhaft oder nicht kompatibel ist oder nicht den Wünschen oder Vorstellungen des Kunden entsprechen. Darunter fallen insbesondere die Aufwände für Installation, Fehleranalyse, Reparatur, Deinstallation, Reklamation, Rückführung, Austausch/Ersatz von defekter Hardware und Software.
Für die ordentliche Sicherstellung der Daten trägt in jedem Fall der Kunde selber die Verantwortung.
Falls der Kunde eine Datensicherung und oder deren Kontrolle durch Computer Löwe wünscht, hat er dies ausdrücklich zu verlangen.
Es wird dringend empfohlen, vor jeder eigenen oder durch Dritte vorzunehmenden Änderungen im System, eine komplette Datensicherung mit eigenen und bewährten Mitteln zu erstellen oder durch Computer Löwe durchführen zu lassen.
8. Programmlizenzen
Die Beschaffung und der Nachweis von Lizenzrechten für alle installierten Programme ist alleinige Sache des Kunden. Computer Löwe übernimmt nach Möglichkeit die Lieferung der Software, nicht aber die Verantwortung für allenfalls fehlende Lizenzen.
9. Garantie
Wenn nichts anders vereinbart wurde, gelten bei Warenlieferungen die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller oder Lieferanten. Diese sind auch direkt verantwortlich für die Erbringung der Garantieleistungen. Computer Löwe ist nur Vermittler zwischen Lieferant und Kunde. Für Warenvermittlung oder Kaufberatung wird eine Gebühr in Rechnung gestellt, die maximal dem dafür erbrachten Aufwand entspricht. Durch Computer Löwe offerierte, empfohlene oder vorgeschlagene Hard- und Software werden im lokalen Fachhandel oder über Internet Shops bezogen. Da die Warenpreise sehr schwankend sind und oft Tagesangeboten entsprechen, kann Computer Löwe weder zur Lieferung verpflichtet noch haftbar dafür gemacht werden, wenn die schriftlich oder mündlich mitgeteilten Preise eine Preiserhöhung erfahren oder die Ware nicht mehr lieferbar ist.
Bei der Abwicklung von Garantiefällen, Deinstallationen, Reklamationen und Rückgaben, kann Unterstützung oder Übernahme der Arbeiten von Computer Löwe angefordert werden, dabei kommen die üblichen Preise + Konditionen zur Geltung.
10. Leistungen, Preise, Lieferung
Bei Dienstleistungen haftet Computer Löwe nur für die übliche Sorgfalt, nicht jedoch für den Erfolg.
Nicht abschliessend gilt dies:
bei Installationen, Deinstallationen, Migrationen, Upgrades, Updates von Hard- und Software
bei vorliegenden Mängel in jeglicher Infrastruktur, Hardware, Software für die der Kunde oder Dritte verantwortlich sind
Computer Löwe kann nicht haftbar dafür gemacht werden, wenn sich herausstellt, dass obgenannte Hardware, Software und Infrastruktur in sich fehlerhaft, nicht funktionsfähig, nicht kompatibel oder nicht mehr kompatibel mit der Kunden IT-Infrastruktur ist.
Wenn obgenannte Umstände arbeitserschwerend und damit zu höheren Aufwandsleistungen von Computer Löwe führen, für welche Computer Löwe nicht verantwortlich zeichnet, so dürfen diese Leistungen verrechnet werden. Dies gilt für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen
Versandkosten wie Verpackung, Porto, Fracht, etc. werden separat in Rechnung gestellt.
11. Rücknahmen, Umtausch
Ohne spezielle Vereinbarung besteht für gelieferte Ware kein Rückgabe- / Umtauschrecht gegenüber Computer Löwe.
12. Aufzeichnung von Fernsteuerungen, Telefon- und Arbeitsgesprächen
Zur gegenseitigen Nachweisbarkeitswahrung erlaubt der Kunde, dass Fernwartungen, Telefon- und Arbeitsgespräche digital aufgezeichnet werden dürfen. Wenn der Kunde dies nicht wünscht, hat er dies ausdrücklich zu erwähnen, ansonsten er die Aufzeichnungen stillschweigend akzeptiert.
Bei Ablehnung der Aufzeichnungen steht es Computer Löwe frei, weitere Tätigkeiten einzustellen.
13. Beanstandungen
Der Auftrag gilt als erfüllt, falls der Kunde nicht innerhalb von 24 Stunden seit Ende der Leistungserbringung dies schriftlich bei Computer Löwe beanstandet.
14. Zahlung, Abzüge, Zahlungsverzug
Wurde keine andere Vereinbarung getroffen, so sind Waren und Leistungen grundsätzlich sofort bei Lieferung oder Ausführung zu bezahlen.
Gelieferte oder bestellte Ware bleibt Eigentum von Computer Löwe bis zur vollständigen Bezahlung von Ware und Dienstleistung durch den Kunden/Auftraggeber.
Wurde eine Leistung gegen Rechnung vereinbart, muss die Zahlung spätestens innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Skontoabzüge sind nur mit Einverständnis von Computer Löwe erlaubt.
Der Kunde akzeptiert auch die Zustellung der Rechnung und anderer Korrespondenzen als PDF per Mail.
Abzüge von Aktionen werden jedem Kunden auf dessen Rechnung gewährt.
Gutscheine sind rein Netto zum Abzug auf eine Leistungsverrechnung berechtigt.
Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % p.a. ab Ablauf der 1. Zahlungsfrist erhoben. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr über Fr. 20.00 zusätzlich in Rechnung gestellt. Zudem wird jeglicher zusätzlicher Inkassoaufwand eingefordert.
15. Gerichtsstand
Ist Möriken-Wildegg.
Möriken-Wildegg, im August 2018